Leistungen

Wir behandeln Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, myofunktionelle Störungen sowie AVWS (auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen).

Kurz erklärt

Lexikon

Diagnosen sind nicht für jedermann verständlich. In unserem Lexikon finden Sie Erklärungen zu den häufigsten Begriffen auf einer Heilmittelverordnung.

Heilmittelverordnung

Unsere Checkliste für die Heilmittelverordnung (HMV) hilft Ihnen dabei, dass die HMV von Ihrem Arzt korrekt ausgestellt wird und Sie nicht doppelte Wege zum Arzt haben. Sie können die Checkliste downloaden und/oder ausdrucken und gemeinsam mit Ihrem Arzt durchgehen.

Talker

Bei Bedarf eines Talkers (Kommunikationsgerät) unterstützen wir Sie mittels Kontakt zu einem unserer Partner bei der Auswahl eines Models, der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung des Kommunikations­mittels und der Einarbeitung in das Gerät.

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Sonstiges

Bei Bedarf und nach entsprechender Verordnung vom Arzt machen wir Hausbesuche.

Wir arbeiten mit drei Kitas und einer Schule zusammen, in denen wir unter spezifischen Voraussetzungen bestimmte Kinder außerhalb der Praxis behandeln dürfen.

Therapie­formen

Hier zeigen wir Ihnen mögliche Therapieformen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bekommen eine allgemeine Orientierung zur Behandlung der verschiedenen Störungsbilder. Jede Therapie wird individuell gestaltet und abgestimmt. Zusätzliche Informationen und Erklärungen der Fachbegriffe finden Sie auch in unserem Lexikon.

Sprachstörung

Bei einer Sprachstörung ist der Sprachaufbau und/oder das Sprachvermögen beeinträchtigt. Das heißt, die Erzeugung von Sprache ist in bestimmten, möglicherweise in mehreren Bereichen gestört: Semantik (siehe Lexikon), Wortschatz, Grammatik, Schriftsprache. Auch eine gestörte Aussprache gilt als Sprachstörung, wenn bei intakter Artikulationsfähigkeit phonologische Prozesse also Lautersetzungsprozesse auftreten.

Eine Sprachstörung betrifft unter Umständen nicht nur die Sprachproduktion, sondern auch das Sprachverständnis. Auch die fehlerhafte Verarbeitung einzelner Sprachlaute zählt zur Störung der auditiven Sprachverarbeitung.

Die sogenannte „rezeptive Sprachstörung“ kann aber auch als alleinige Diagnose einer Sprachstörung existieren.

Beispiele für Sprachstörungen sind: Sprachentwicklungsstörungen im Kindesalter und infolge einer allgemeinen geistigen und/oder körperlichen Entwicklungsverzögerung/-störung, Aphasie also Sprachverlust nach z.B. Schlaganfall und Sprachabbau z.B. bei Demenz, beim Parkinson-Syndrom, bei Multipler Sklerose.

Die Sprachtherapie befasst sich demnach je nach Erscheinungsbild mit dem Aufbau, dem Zurückgewinnen und/ oder der Stabilisierung sprachlicher Elemente in den genannten Bereichen.

Zum Beispiel lernt ein Kind, das den Laut „k“ zwar artikulieren kann, aber nicht verwendet, sondern durch den Laut „t“ ersetzt, in einer phonologischen Therapie durch die Arbeit mit Reimwörtern, dass mittels Verwendung des einen oder anderen Lautes es zu einem Bedeutungsunterschied kommt. „Keller-Teller“ funktioniert nur als Reim, wenn ich auch den Ziellaut und nicht nur den Ersatzlaut verwende. Sonst sage ich „Teller-Teller“.

Oder ein knapp zweijähriges Kind spricht zu wenige Wörter. Das therapeutische Spielen und auch ganz spezifisches Training beispielsweise in Wortkategorien geben einen Anstoß für den Wortschatzerwerb. Die Beziehung von Ober- und Unterbegriffen, deren Zuordnung und Organisation wird auch mit erwachsenen Patienten z.B. mit Aphasie geübt, um ihnen beim Wortabruf zu helfen.

Sprechstörung

Eine Sprechstörung wird auch als Artikulationsstörung, funktionelle Aussprachestörung, Lautbildungsstörung oder Dyslalie bezeichnet und ist die Unfähigkeit einzelne Sprachlaute sprechmotorisch korrekt zu bilden. Es kommt zu Fehlbildungen der muttersprachlichen Laute bei intaktem Sprachvermögen. Jedoch können Sprech- und Sprachstörungen auch gemeinsam auftreten.

Zu dem Bereich der Sprechstörung gehören Störungen des Redeflusses, phonetische Störungen, die verbale Entwicklungsdyspraxie und erworbene Sprechstörungen bei Erwachsenen.

Stottern und Poltern sind Redeflussstörungen. Das bekannte Lispeln also eine Fehlbildung des Lautes „s“ ist ein Beispiel für eine phonetische Störung und wird fachlich als Sigmatismus bezeichnet.

Phonetische Fehler, die sehr variabel und unvorhersagbar auftreten, sind z.B. typische Auffälligkeiten bei einer verbalen Entwicklungsdyspraxie und auch bei der erworbenen Form der Sprechapraxie. Eine weitere erworbene Sprechstörung ist die Dysarthrie, die z.B. beim Parkinson-Syndrom, bei multipler Sklerose  oder nach einem Schädel-Hirn-Trauma auftreten kann. Ist außerdem oder auch isoliert das Sprechorgan verletzt worden (z.B. Kieferfrakturen), spricht man zusätzlich von einer Dysglossie.

Die Behandlung einer Sprechstörung konzentriert sich auf die Automatisierung von Sprechbewegungsabläufen. Um das neue Artikulationsmusters zu erlernen, ist ein gut strukturiertes Übungsprogramm mit hoher Wiederholungsrate notwendig.

Die Stabilisierung des Übungslautes vollzieht sich über Laut-, Silben-, Wort- und Satzebene. Eventuell ist eine begleitende Behandlung orofazialer Funktionen also z.B. Zungenübungen nötig, wenn diese beeinträchtigt sind. Die korrekte auditive Wahrnehmung des zu übenden Lautes ist ebenso Voraussetzung für eine erfolgreiche Lautanbahnung und muss u.U. geschult werden. Bei den Dysarthrien werden meistens zusätzlich zur Artikulation die Sprechatmung, die Sprechstimme und die Prosodie behandelt.

Stimmstörung

Bei einer Stimmstörung/ Dysphonie ist die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Stimme eingeschränkt. Es kann andauernd oder vorübergehend zur Veränderung des Stimmklanges kommen. Heiserkeit zum Beispiel, plötzlich auftretend oder langfristig, kann u.a. ein Symptom einer Stimmstörung sein. Eine Kehlkopferkrankung, Stimmlippenlähmungen und andere organische Befunde ebenso wie der Fehlgebrauch der Stimme können zu einer Stimmerkrankung führen. Ob eine organische oder eine funktionelle Stimmstörung ursächlich für die Symptome ist, lässt sich in der Praxis nicht immer klar von einander trennen.

Abgesehen von eventuell notwendiger operativer Maßnahmen oder einer medikamentösen Behandlung, orientiert sich die logopädische Therapie an der Symptomatik sowie den Fähigkeiten des Patienten und wird immer individuell abgestimmt. Die Übungen befassen sich mit den Bereichen Wahrnehmung, Atmung, Körperhaltung, Artikulation und eben Stimmgebung. Die Stimmhygiene ist ein zusätzlicher wichtiger Teil der Behandlung. Das heißt, es wird nach Faktoren im alltäglichen Stimmverhalten gesucht, die die Stimmstörung verursachen und aufrecht erhalten. Diese werden verändert oder gar ausgeschaltet.

Schluckstörung

Ist der Transport von fester und/oder flüssiger Nahrung sowie auch Speichel vom Mund in den Magen gestört, können verschiedene bzw. mehrere Phasen des Schluckaktes betroffen sein. Probleme können bereits beim Beißen und Kauen auftreten. Das Auslösen des Schluckreflexes kann gestört sein. Die notwendige Bewegung des Kehlkopfes ist vielleicht eingeschränkt. Und/oder der reflektorische Vorgang in der Speiseröhre ist problematisch.

In diesem Zusammenhang finden Sie häufig den Begriff der Aspiration, welcher im Prinzip die unterschiedlichen Ausmaße des Verschluckens beschreibt.

Die Schlucktherapie orientiert sich je nach Diagnose an der Wiederherstellung der Schluckfunktion bzw. an der bestmöglichen Nutzung verbliebener Fähigkeiten, um den gegenwärtigen Status zu stabilisieren und damit die Lebensqualität des Patienten zu erhalten. Verfahren, die auf eine kompensatorische Komponente setzen, befassen sich z.B. mit der Veränderung der Körperhaltung, um den Schluckvorgang zu verbessern bzw. zu erleichtern.

Adaptierende Verfahren unterstützen die anderen Therapieansätze und helfen durch die Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel und Hilfestellungen. Zum Beispiel wird ein Ernährungsplan erstellt, um die Konsistenz der Nahrung an die Schluckleistung anzupassen. Eventuell werden Mahlzeiten therapeutisch begleitet. Mit entsprechenden Ess- und Trinkhilfen kann die Nahrung optimal im Mund platziert werden, um das Schlucken zu erleichtern.

Der Einsatz einer Trachealkanüle zum Schutz vor Aspiration kann auch eine notwendige therapeutische Intervention sein.

Myofunktionelle Störung

Hier finden Sie häufig die Diagnose „vizerales“ oder „infantiles Schluckmuster“ auf einer Verordung vom Zahnarzt oder vom Kieferorthopäden. Das bedeutet, dass die Zunge beim Schlucken gegen die Frontzähne stößt oder gar zwischen diese nach vorne drückt. In der Therapie wird das korrekte Schluckmuster erarbeitet und etabliert.

Eine myofunktionelle Störung im orofazialen Bereich also im Bereich des Gesichts und insbesondere des Mundes kann auch bzw. zusätzlich bedeuten, dass die Muskelspannung nicht ausgeglichen ist. Das heißt, die erforderlichen Muskeln sind zu schwach (Hypotonie) oder zu stark (Hypertonie) oder beides wechselweise, wie es z.B. bei Personen mit körperlicher Behinderung der Fall sein kann. Muskelkraft und -koordination werden zum Beispiel u.a. mittels mundmotorischer Übungen behandelt.

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Hier sind Teilfunktionen der zentral-auditiven Verarbeitung beeinträchtigt und erschweren somit dem Betroffenen z.B. das Erfassen auditiv präsentierter Reize, die auditive Merkspanne, das Unterscheiden ähnlich klingender Laute u.a..

Eine AVWS steht in engem Zusammenhang mit der sogenannten phonologischen Bewusstheit (siehe Lexikon). Diese ist in diesem Fall zu gering und wird in der Therapie gesteigert. Neben der Arbeit mit Geräuschen und Klängen konzentriert sich die Behandlung insbesondere auf spezifische Übungen mit sprachlichen Reizen, um Verbesserungen der Leistungen in der jeweils beeinträchtigten Teilfunktion zu erzielen.

So sieht eine Heilmittelverordnung aus:

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung (HMV) erhalten, sieht diese in den meisten Fällen so aus, wie eines dieser Bilder. Um sicher zu stellen, dass die HMV korrekt ausgefüllt bei uns ankommt, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Gehen Sie diese am besten gleich gemeinsam mit Ihrem Arzt durch, um ihm, Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand zu ersparen.

Hier finden Sie ein Muster der Zahnärztlichen Heilmittelverordnung (ZHMV).

Lexikon

Häufige Begriffe auf einer HMV

Quelle: "Leitfaden Sprache Sprechen Stimme Schlucken" von J.Siegmüller und H.Bartels / Urban&Fischer Verlag.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich vorher zum Arzt gehen?

Ja. Ohne eine vom Arzt ausgestellte Verordnung für Logopädie kann unser Termin nicht stattfinden.

Auch wenn Sie sich z.B. nicht sicher sind, ob ihr Kind Therapie braucht und dies von uns prüfen lassen wollen, ist dazu eine Heilmittelverordnung nötig.

Tipp: Falls Ihr Arzt zögert Logopädie zu verordnen, bitten Sie Ihn um Ausstellung einer Verordnung über zwei bis drei Sitzungen, um die Anamnese und Diagnostik durchführen zu lassen.

Wer stellt eine Logopädieverordnung aus?

Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden und Neurologen können Logopädie verordnen.

Wie lange ist mein Rezept/meine Verordnung gültig?

Das kommt darauf an! Bitte werfen Sie hierzu einen Blick auf unsere Checkliste für Ihre Heilmittelverordnung.

Wie lange dauert eine Sitzung und wie oft findet sie statt?

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten und findet ein- bis zweimal pro Woche statt. Ärzte können 30, 45 oder 60 Minuten Therapiedauer verordnen.

Kostet die Therapie etwas?

Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen übernommen. Volljährige Patienten haben eine Zuzahlung zu leisten. Die Übernahme der Kosten bei privat versicherten Patienten ist gesondert geregelt. Lesen Sie hierzu unsere entsprechende Info.

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